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In der m&i-Fachklinik Ichenhausen behandeln wir Patienten in den Fachbereichen Neurologie/Neuropsychologie, Orthopädie/Unfallchirurgie, Innere Medizin/Rheumatologie, Geriatrie und einem Interdisziplinäre Schlaflabor.
Die Akutklinik der Orthopädie/Schmerztherapie bietet für verschiedene Patientengruppen eine individuelle, nicht-operative und ganzheitliche medizinische Versorgung an. Wir halten immer ein Bett frei für Patienten mit akuten, immobilisierenden Rückenschmerzen ohne akute OP-Indikation.
Wir bieten spezielle Behandlungsplätze für die unfallchirurgisch-orthopädische Frührehabilitation von Mehrfachverletzen und Patienten nach Polytrauma direkt nach Abschluss der operativen und intensivmedizinischen Versorgung, wenn die Rehafähigkeit für eine Anschlussheilbehandlung noch nicht gegeben ist.
In der Orthopädie (Reha) behandeln wir mit physikalischer und rehabilitativer Medizin Patienten nach Operationen am Bewegungssystem bzw. mit Erkankungen der Wirbelsäule und der Gelenke. Sowohl ambulante als auch stationäre Rehabilitationen sind bei uns integriert.
Die m&i-Klinikgruppe Enzensberg ist ein privatwirtschaftlich geführtes Unternehmen und betreibt in Deutschland acht Fachkliniken für spezialisierte Akutmedizin und medizinische Rehabilitation. Unser Ziel ist es, Gesundheit zu fördern und Lebensqualität zu schaffen – getreu unserem Motto: Mit uns neue Kräfte entdecken.
MEIN TEAM. MEIN WEG.
Wir setzen auf Teamarbeit und den Austausch von Fachwissen. Bei uns finden Sie eine professionelle und wertschätzende Arbeitsumgebung mit Raum für persönliche und berufliche Weiterentwicklung. Unterstützt von einem engagierten Team, können Sie sich auf eine sinnstiftende Tätigkeit konzentrieren, bei der immer der Patient im Mittelpunkt steht.
Die Gleichstellung aller Mitarbeitenden ist Bestandteil unserer Unternehmenskultur, unabhängig von Geschlecht, Alter, Hautfarbe, Weltanschauung, Religion oder sexueller Identität. Schwerbehinderte Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bitte beachten Sie, dass gemäß § 23 Absatz 3 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) für Tätigkeiten im Krankenhaus ein Nachweis über Masernschutz erforderlich ist. Dieser Nachweis soll sicherstellen, dass Personen, die im Gesundheitswesen tätig sind, gegen Masern geschützt sind, um die Gesundheit der Patienten und Mitarbeitenden zu schützen.
Haben Sie Fragen? Dann wenden Sie sich gerne an Frau Priv.-Doz. Dr. Julia Wölfle-Roos, Chefärztin Orthopädie, Tel. 08223 99-1041.
Veröffentlicht am 30 Sept. 2026
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