
Text wurde mit KI erstellt
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Sie absolvieren bei uns die vollständige und reguläre Ausbildung zum amtlich anerkannten Sachverständigen mit Teilbefugnissen (aaSmT). Da es sich um eine gesetzlich geregelte Ausbildung handelt, werden Sie während dieser Phase verpflichtend im klassischen Kfz- sowie im Fahrerlaubniswesen ausgebildet. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass Ihr primärer operativer Fokus nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung zu 100 % im Fahrlehrerprüfungswesen liegen wird. Ein Einsatz im klassischen Fahrzeugprüfbereich findet nach der Ausbildung nicht mehr statt; Einsätze im allgemeinen Fahrerlaubniswesen erfolgen lediglich in minimalem Umfang zum Erhalt Ihrer Ausbildungs- und Qualifikationsnachweise.
Veröffentlicht am 30 Juli 2026
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