
Text wurde mit KI erstellt
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In der m&i-Fachklinik Bad Liebenstein behandeln wir Patienten in den Fachbereichen Neurologie, Orthopädie/Unfallchirurgie und Geriatrie.
Die Neurologie gliedert sich in die Bereiche Neurologische Frührehabilitation (Phase B), Weiterführende Neurorehabilitation (Phase C) und Neurologische Anschlussheilbehandlung (Phase D).
In die Abteilung für neurologische Frührehabilitation Phase B werden Patienten direkt nach der akuten Versorgung im Erstkrankenhaus aufgenommen. Bis zu 66 Behandlungsplätze inkl. 15 Intensivbetten für beatmungspflichtige Patienten (Weaning) stehen auf dieser Station zur Verfügung. Durch die besondere Ausstattung können wir sehr früh im Behandlungsverlauf die schwerverletzten Patienten aufnehmen.
Im Fachbereich Orthopädie/Unfallchirurgie versorgen wir Patienten in der Anschlussheilbehandlung nach Verletzungen und Operationen im Bereich der Haltungs- und Bewegungsorgan und haben uns auf die Versorgung von BG-Patienten spezialisiert.
Im Fachbereich der Geriatrie (Altersheilkunde) werden ältere Menschen behandelt, die meist an einer Vielzahl von Erkrankungen leiden.
Die m&i-Klinikgruppe Enzensberg ist ein privatwirtschaftlich geführtes Unternehmen und betreibt in Deutschland acht Fachkliniken für spezialisierte Akutmedizin und medizinische Rehabilitation. Unser Ziel ist es, Gesundheit zu fördern und Lebensqualität zu schaffen – getreu unserem Motto: Mit uns neue Kräfte entdecken.
MEIN TEAM. MEIN WEG.Wir setzen auf Teamarbeit und den Austausch von Fachwissen. Bei uns finden Sie eine professionelle und wertschätzende Arbeitsumgebung mit Raum für persönliche und berufliche Weiterentwicklung. Unterstützt von einem engagierten Team, können Sie sich auf eine sinnstiftende Tätigkeit konzentrieren, bei der immer der Patient im Mittelpunkt steht.
Die Gleichstellung aller Mitarbeitenden ist Bestandteil unserer Unternehmenskultur, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Alter, Hautfarbe, Weltanschauung, Religion oder sexueller Identität. Schwerbehinderte Bewerbende werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bitte beachten Sie, dass gemäß § 23 Absatz 3 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) für Tätigkeiten im Krankenhaus ein Nachweis über Masernschutz erforderlich ist. Dieser Nachweis soll sicherstellen, dass Personen, die im Gesundheitswesen tätig sind, gegen Masern geschützt sind, um die Gesundheit der Patienten und Mitarbeitenden zu schützen.
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Veröffentlicht am 24 März 2026
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