
Text wurde mit KI erstellt
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Wir sind rechtlich verpflichtet, interne Bewerbungen von Mitarbeitenden, deren Schwerbehinderung dem Arbeitgeber bekannt ist, an die zuständige Schwerbehindertenvertretung weiterzuleiten. Sofern bei Ihnen eine Schwerbehinderung vorliegt, möchten wir Sie deshalb bitten, uns dies mitzuteilen. Sollten Sie nicht wünschen, dass Ihre vorliegende Bewerbung an die zuständige Schwerbehindertenvertretung weitergeleitet wird, bitten wir Sie um einen entsprechenden Hinweis. Alle unsere Stellenausschreibungen sind grundsätzlich für Menschen mit Behinderungen geeignet. Wir setzen uns aktiv für eine inklusive Arbeitsumgebung ein und bieten individuelle Unterstützung im Bewerbungsprozess an. Sollten Sie spezifische Anforderungen haben, zögern Sie nicht, uns diese mitzuteilen.
Die interne Bewerbungsfrist in Deutschland beträgt in der Regel drei Wochen ab Ausschreibungsbeginn. Sie gilt grundsätzlich als Ausschlussfrist, d.h. nach dem Ende der internen Bewerbungsfrist eingehende Bewerbungen können nicht mehr bevorzugt berücksichtigt werden, aber eine Bewerbung ist noch so lange möglich wie die Stelle in der internen Stellenbörse veröffentlicht ist. Für die anderen Länder gelten in der Regel andere Ausschreibungsfristen.
19 Sept. 2025
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