
Text wurde mit KI erstellt
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· Einer Lehrkraft für besondere Aufgaben (LfbA) obliegt überwiegend die Aufgabe, Studierenden Fachwissen, praktische Fertigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln. Sie übt dabei insbesondere Lehr- und Prüfungstätigkeiten aus.
· Die Lehrverpflichtung beträgt grundsätzlich, je nach Umfang der sonstigen Dienstaufgaben, bei Vollbeschäftigung 13 bis 18 Lehrveranstaltungsstunden.
· Selbstständige Organisation, Konzeption und Durchführung von Lehrveranstaltungen in den Bereichen der Konstruktionstechnik und virtuellen Produktentwicklung, insbesondere von Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen, in den Studiengängen des Departments Maschinenbau
· Betreuung studentischer Arbeiten (Bachelor-, Projekt-, Masterarbeiten)
· Leitung der Fachabteilung Leichtbau am Lehrstuhl für Konstruktionstechnik sowie von Lehrstuhllaboren
· Selbstständige Planung, Beantragung und Koordination von Forschungs- und Drittmittelprojekten
· Übernahme von Aufgaben in der Verwaltung und Organisation des Lehrstuhls sowie der akademischen Selbstverwaltung
· Organisatorische und fachliche Unterstützung bei der Betreuung von Doktoranden sowie studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften
Notwendige Qualifikation:
· Abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom (Univ.) /Master) in einem ingenieurwissenschaftlichen Fach mit Schwerpunkt Maschinenbau oder vergleichbar.
· Eine ausgezeichnet abgeschlossene Promotion in den Ingenieurwissenschaften im Bereich Maschinenbau mit Bezug zum Themenfeld Leichtbau
· Wissenschaftliche hauptberufliche Tätigkeit von mind. 2 Jahren nach Abschluss der Promotion im einschlägigen Fach „Maschinenbau“ oder nach der erfolgreich abgelegten Zweiten Staatsprüfung im entsprechenden Fach sowie in der wissenschaftlichen Leitung von Arbeitsgruppen
· Mehrjährige Erfahrung in der Planung, Organisation und Durchführung von Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Übungen, Prüfungen und Praxisseminare) im Bereich der Konstruktionstechnik und virtuellen Produktentwicklung mit guter Lehrevaluierung
· Erfahrung in der Entwicklung und Anwendung digitaler Lehr- und Prüfungsmethoden
· Mehrjährige Erfahrung in der Forschung in den Bereichen des Leichtbaus, insbesondere der Leitung und Durchführung experimenteller Werkstoff- und Bauteilprüfungen
· Erfahrung in der Auslegung von Composite-Leichtbaustrukturen
· Erfahrung in der Einwerbung und Abwicklung von Drittmittelprojekten
· Erfahrung im anlass- und adressatengerechten Verfassen wissenschaftlicher Veröffentlichungen und komplexer Texte
· Erfahrung in der akademischen Selbstverwaltung und mit Abläufen der Lehrstuhlverwaltung
· Fähigkeit zur fakultätsübergreifenden Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Fach- und Statusgruppen sowie souveränes Auftreten
· Verhandlungssichere Sprachkenntnisse in Deutsch und Englisch
Wünschenswerte Qualifikation:
· Selbstständige, kreative und zielstrebige Arbeitsweise
· Erfahrung im Management wissenschaftlicher Arbeitsgruppen
· Fort- und Weiterbildungen in den Bereichen der Hochschullehre und des Führens und Betreuens von Wissenschaftsteams
· Erfahrung in der Gremienarbeit
· Ausgeprägte Team- und Kommunikationsfähigkeit
Bemerkungen:
· Es ist beabsichtigt die Stelle zum 01.11.2026 zu besetzen.
· Die allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen müssen für die Ernennung erfüllt sein.
· Voraussetzung für die Einstellung einer Lehrkraft für besondere Aufgaben ist neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen gemäß Art. 74 Abs. 3 BayHIG i.V.m § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 AVBayHIG der Nachweis eines abgeschlossenen Hochschulstudiums in dem Fach, in dem die Tätigkeit als Lehrkraft für besondere Aufgaben ausgeübt werden soll. Weitere Voraussetzung ist die erfolgreich abgeschlossene Promotion oder eine erfolgreich abgelegte Zweite Staatsprüfung im entsprechenden Fach (§ 54 Abs. 1 Satz 1 Nr.2b) AVBayHIG) oder die Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder beruflichen Schulen (§ 54 Abs. 1 Satz 1 Nr.2a) AVBayHIG). Anschließend muss eine wissenschaftliche oder praktische Tätigkeit im einschlägigen Fach mindestens zwei Jahre hauptberuflich ausgeübt worden sein (§ 54 Abs. 1 Satz 1 Nr.3 AVBayHIG). Von den beiden zuletzt genannten Voraussetzungen sind ggf. jeweils Ausnahmen zulässig.
· Wir bitten Sie, unsere Onlineplattform zu nutzen und von Bewerbungen auf dem Postweg oder per E-Mail abzusehen.
· Die FAU verfolgt eine Politik der Chancengleichheit unter Ausschluss jeder Form von Diskriminierung. Bewerbungen von Wissenschaftlerinnen werden ausdrücklich begrüßt. Die Stelle ist für schwerbehinderte Menschen geeignet. Schwerbehinderte Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt eingestellt. Die FAU fördert die berufliche Integration schwerbehinderter Menschen. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung am Vorstellungsgespräch wird hingewiesen.
· Die FAU trägt das Zertifikat audit familiengerechte Hochschule und bietet Unterstützung für Dual-Career-Paare an.
Veröffentlicht am 22 Juni 2026
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